Beihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen
(Beamtenversorgung) geschieht in der
Regel
problemlos.
Für die Leistungszusage muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch
den
Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen
übersteigt.
Eine übliche Psychotherapiegenehmigung hat bei der
Beihilfe einen Umfang von 45-60 Sitzungen.
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