Private Krankenkassen
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der
Regel problemlos möglich.
Allerdings gibt es einige private
Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Sehr selten ist hier die
Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der
gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur
20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die
Sitzungsanzahl unbegrenzt.
Bei einigen Kassen muss nach den
probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage
gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch
den behandelnden Psychotherapeuten.
Erkundigen
Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die
notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer
Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.
Bei den drei privaten Kassen Alte Oldenburger, LKH (Landeskrankenhilfe) und Universa ist leider Vorsicht geboten:
Diese drei kleinen Kassen sehen in ihren Versicherungsbedingungen generell bzw. in einigen Tarifen psychotherapeutische
Leistungen nur bei Ärzten und nicht bei Psychologen / Psychologischen Psychotherapeuten vor. Alle anderen
privaten Krankenversicherungen (insg. rund 50 an der Zahl) bezahlen Psychotherapie
bei Psychologischen Psychotherapeuten (wenn der Tarif nicht generell Psychotherapie ausschließt).
Wie
Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine
Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in
Ihrer Verantwortung.
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