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Privat-Praxis Dr. Zeller
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Private Krankenkassen

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Sehr selten ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Bei den drei privaten Kassen Alte Oldenburger, LKH (Landeskrankenhilfe) und Universa ist leider Vorsicht geboten: Diese drei kleinen Kassen sehen in ihren Versicherungsbedingungen generell bzw. in einigen Tarifen psychotherapeutische Leistungen nur bei Ärzten und nicht bei Psychologen / Psychologischen Psychotherapeuten vor. Alle anderen privaten Krankenversicherungen (insg. rund 50 an der Zahl) bezahlen Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten (wenn der Tarif nicht generell Psychotherapie ausschließt).

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.