Psychologische Privatpraxis Stuttgart
Dr. Benjamin Zeller

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Private Krankenkassen & Beihilfe

Private Krankenkassen

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag gestellt werden, bei anderen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie. Die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Aufgrund der inflationären Entwicklung und der seit 1982 nahezu unveränderten Gebührenordnung fällt in jedem Fall ein Eigenanteil an, den die privaten Kassen nicht übernehmen (Honorarvereinbarung). Etwa 75% der Kosten werden jedoch im Regelfall übernommen.

Beihilfe für Beamte (Bund, Länder, Kommunen)

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe geschieht in der Regel problemlos.

Für die Leistungszusage muss ein ausführlicher Antrag gestellt werden, sofern die Behandlung etwa 30 Sitzungen übersteigt.

Eine übliche Psychotherapiegenehmigung umfasst zunächst 60 Sitzungen, und auch hier werden im Regelfall etwa 75% meines Honorars übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen

Bitte beachten Sie:
Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in meiner Praxis im Regelfall nicht möglich.

Eine Ausnahme bietet aktuell lediglich die Knappschaft, die im Rahmen eines speziellen Wahltarifs teilweise die Behandlung in Privatpraxen ermöglicht.