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Privat-Praxis Dr. Zeller
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos.

Für die Leistungszusage muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt.

Eine übliche Psychotherapiegenehmigung hat bei der Beihilfe einen Umfang von 45-60 Sitzungen.