Fragen und Antworten (FAQs)
Was ist eigentlich der
Unterschied zwischen einem Psychologen, einem Psychiater und einem
(psychologischen) Psychotherapeuten?
Was machen
psychologische Berater
nach dem Heilpraktikergesetz?
Und welche Aufgaben
haben Neurologen und
Neuropsychologen?
Im Allgemeinen werden diese Berufsbezeichnungen durcheinander geworfen
und auch in der Presse oft wie Synonyme eingesetzt.
Allerdings unterscheiden sich diese Qualifikationen und auch die damit
verbundenen Aufgabengebiete erheblich. Anhand des nachfolgenden Textes
können Sie sich einen schnellen Überblick hierüber verschaffen.
Nur die Angehörigen dreier Berufsgruppen dürfen nach einer
psychotherapeutischen
Fachweiterbildung die Fachbezeichnung "Psychotherapeut"
führen:
Zum einen sind dies der Psychologe und der Arzt. Zum anderen können
auch Pädagogen und Sozialpädagogen
(und in Baden-Württemberg auch Grund- und Hauptschullehrer) den Titel "Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeut" tragen. Der Titel
"Psychotherapeut"
bezeichnet also keinen Grundberuf, sondern eine Fachausbildung, welche
auf drei verschiedenen Grundberufen basieren kann.
Diplom-Psychologen
absolvieren für diesen Titel nach ihrem Studium in Psychologie eine
fachpsychologische Weiterbildung von mindestens 4200 Stunden, verbunden
mit einem Staatsexamen und der Approbation, und nennen sich dann "Psychologischer Psychotherapeut".
Sie dürfen Erwachsene und mit einer Zusatzqualifikation auch Kinder
und Jugendliche behandeln. Pädagogen
absolvieren eine im Umfang gleichartige Ausbildung und nennen sich dann
"Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut". Sie dürfen nur Kinder und
Jugendliche behandeln.
Die Ausbildung von Ärzten zum
Psychotherapeuten ist je nach Facharztgruppe recht unterschiedlich.
Nach dem Medizinstudium geschieht dies meist (jedoch nicht immer) neben
einer fachärztlichen Ausbildung in Psychiatrie (s.u.),
Neurologie (s.u.) oder innerer Medizin. Der Anteil der
psychotherapeutischen Weiterbildung variiert dabei je nach
Facharztgruppe sehr stark - von lediglich 120 bis hin zu etwa 1900 Stunden. Solcherart
ausgebildete
Ärzte tragen dann verschiedene Titel, die allesamt das Wort "Psychotherapie" oder "psychotherapeutisch" beinhalten.
"Psychiater" hingegen
ist die Bezeichnung für einen Arzt, welcher
nach seinem üblichen Medizin-Studium eine Fachweiterbildung in
Psychiatrie gemacht hat, welche
ihn befähigt, psychische Krankheiten mit Medikamenten (Psychopharmaka)
zu behandeln. Ein Psychiater trägt einen Facharzttitel, in welchem das
Wort "Psychiatrie" vorkommt.
Auch die alte Bezeichnung "Nervenarzt"
meint einen Psychiater (und Neurologen).
Heilpraktiker für Psychotherapie / Lebensberater
nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) müssen
keinerlei Grundberuf oder staatliche geregelte Fachausbildung nachweisen, sondern lediglich
eine Theorie-Prüfung beim Gesundheitsamt absolvieren. Oft haben sie
allerdings freiwillig psychotherapeutische Weiterbildungen im Umfang
von einigen hundert Stunden besucht. Sie
stellen
keinen akademischen Heilberuf
dar und dürfen
deshalb i.d.R. nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Den Titel "Psychotherapeut" dürfen sie nicht tragen (vgl. PsychThG, §1,
Abs.1). Häufig
tragen sie gesetzlich nicht geschützte Titel wie "psychologischer
Berater", "Lebensberater" o.ä. zusammen mit dem Vermerk
"(HPG)" oder sie bieten "Psychotherapie (HPG)" an.
Eine gute und umfangreiche
Ausbildung
ist für den komplizierten Prozess einer
Psychotherapie unabdingbar. Weiter
entscheidet aber auch die Persönlichkeit, die
praktische Erfahrung und die Lebensweisheit eines Therapeuten über
seine Eignung als hilfreicher Begleiter auf dem Weg der Genesung.
Deshalb kann selbstverständlich prinzipiell jeder der hier
vorgestellten
Therapeuten ein
guter Therapeut oder Lebensberater sein, unabhängig von seiner
fachlichen
Mindestqualifikation.
Bei einer psychischen Erkrankung
ist es allerdings unbedingt ratsam, einen psychotherapeutisch ausgebildeten
Psychologen oder Arzt (bei Kindern und Jugendlichen auch einen
Pädagogen) mit Approbation und
Arztregistereintrag
aufzusuchen. Heilpraktiker sind in Fällen
ausgeprägterer psychischer Erkrankung gesetzlich verpflichtet, den
Patienten an einen solchen approbierten Psychotherapeuten oder Psychiater zu
übermitteln.
Zu guter Letzt gibt es noch zwei weitere Berufsgruppen, welche sich mit
Erkrankungen der Nerven und des Gehirns beschäftigen:
Ein Neurologe ist ein
Facharzt,
welcher Erkrankungen der Nerven wie z.B. Nervenleitungsstörungen,
Hirnverletzungen, multiple Sklerose etc. behandelt. Diese Krankheiten
stellen keine
psychischen Erkrankungen dar, auch wenn solche Erkrankungen immer
wieder psychische Symptome nach sich ziehen.
Ein Neuropsychologe ist ein
Psychologe mit einer Fachweiterbildung, welche ihn
befähigt, die Auswirkungen neurologischer Erkrankungen auf das Verhalten und Erleben eines Patienten zu diagnostizieren und mit psychologischen Mitteln (z.B. kognitiven Trainings) zu behandeln.
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