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Erste Schritte und Kostenübernahme
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot
als Selbstzahler in Anspruch
zu nehmen.
Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der
Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (2,3-facher bis 3,5-facher Satz).
Sollte Ihre finanzielle Situation
es nachweisbar nicht
ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach
Umständen bereit, einen
ermäßigten Stundensatz abzurechnen.
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